Aufgabe: für den Mandanten günstig(st)en Schriftsatz an zuständige Stelle entwerfen; Ergänzungsgutachten mit allen Punkten, zu denen nicht Stellung genommen wurde
Sicht: Verteidiger (hätte man kaum drauf kommen können…
)
SV:
Mdtin ruft aus Haftanstalt an: sie wurde am 14.04.09 festgenommen, am 15.04.09 wurde Haftbefehl vom AG Tiergarten erlassen, der nun vollzogen wird.
Drei Taten werden ihr in der Anklageschrift an das LG Berlin - große Strafkammer -vorgeworfen:
1. (Vorwurf laut Anklage) Am 19.11.08 in der Nacht war sie mit zwei Kumpels unterwegs, von denen der eine stark alkoholisiert war und zusätzlich Metadon genommen hatte. Als er kurz vor einem Bhf zusammenbricht, bringen die beiden anderen ihn in den Bhf und legen ihn auf eine Bank. Dort stirbt er etwa eine Stunde später wegen Aspiration von Erbrochenem.
Vorwurf: Aussetzung mit Todesfolge, § 221 I Nr. 2, III StGB
(Aktenausschnitte)
Der als Zeuge (!) belehrte und vernommene Kumpel sagt aus, dass sie dachten, der Tote würde nur einen Rausch ausschlafen. Sie saßen neben ihm und guckten regelmäßig nach ihm. Als er blaue Lippen bekam, riefen sie sofort den Notartzt, der aber nur noch den Tod feststellen konnte.
Die Obduktion ergab, dass bei rechtzeitiger Alarmierung der Tod mit Sicherheit verhindert worden wäre.
2. (Anklage) Am 27.02.09 ging sie mit ihrem unangeleinten großen Schäferhund spazieren, als dieser die Witterung einer läufigen Pudeldame auf dem Arm ihres Herrchens aufnahm. Der Schäferhund rannte dem Herrchen hinterher, stieß ihn um und dieser brach sich seinen Arm und erlitt eine Kopfwunde. Folge: vier Wochen Arbeitsunfähigkeit.
Nach diesem Unfall machte sie sich von dannen, ohne die Feststellung ihrer Personalien zu ermöglichen.
Der Hund als Tatwerkzeug unterliegt der Einziehung (ist bereits “sichergestellt”)
Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung sowie Unfallflucht, §§ 229, 230, 142 I Nr. 1, 74 StGB
(Aktenausschnitte) Aussage des Opfers deckt sich mit Anklage.
Zeugenaussage der Blumenverkäuferin, vor deren Laden “Unfall” passierte: sie kennt Angeschuldigte vom Hundeübungsplatz und ist immer total neidisch, weil der Hund so perfekt erzogen ist und aufs Wort hört. Er läuft immer bei Fuß und “würde nie einer Fliege was zuleide tun”.
3. (Anklage) Am 14.04.09 steckte sie im Käseladen ein versilbertes Messer (Wert 80,-€ sowie Ziegenkäse (Wert 5,99 €) in ihren Beutel und verließ den Laden, ohne zu bezahlen. Dabei wurde sie von einer Verkäuferin verfolgt, die sie im Park auf den Diebstahl ansprach. Die Mdtin nahm daraufhin eine Luftpumpe aus ihrem Beutel und schlug damit mehrmals laut auf die Parkbank. Sie sagte zur Verkäuferin, sie würde was aufs Maul kriegen.
Vorwurf: § 252 StGB
(Aktenausschnitte) Die Zeugin sah aus dem Augenwinkel, wie Mdtin Käse einsteckte und verfolgte sie daraufhin. Während der Verfolgung im Laden bemerkte sie weiterhin, dass ein Messer fehlte, von denen an diesem Tag noch keins verkauft wurde. Dies musste somit auch die Mandantin genommen haben. Im Park sprach sie die Mdtin an, welche aber erstmal den Käse restlos aufaß, bevor sie reagierte.
Die Polizei fand später ein Messer im Gebüsch, welches die Zeugin als ihrem Laden gehörig identifizierte, denn in Berlin sind sie die einzigen, die diese Messer verkaufen.
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers wurde in der Anklage beantragt.
Die Anklage wurde der Mdtin durch das Gericht zur Stellungnahme gem. § 201 StPO übersandt, die Frist läuft noch.
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Phew… Jedenfalls fiel mir was ein…