Klimahaus

3. July 2009

Das Klimahaus in Bremerhaven hat es sich zur Aufgabe gemacht, über Klima aufzuklären. Sehr lobenswert.

Und Nachts leuchten dann auf der gesamten kugeligen Oberfläche tausende LED in den Himmel, damit man es auch schön sehen kann. Aber Lichtverschmutzung ist ja auch nicht ihr Thema…

btw

1. July 2009

Die Temperaturen in der Wohnung kommen meiner Vorliebe nach geschmolzenem Eis sehr zugute. Hmmm, lecker.

Treppe

1. July 2009

Las gerade im amapur-Blog, dass in New York überall an Treppen solche Poster aufgehängt wurden.
treppe
Finde ich gut. Leute, die mit dem Auto zum Fitneßstudio fahren und dann noch die Rolltreppe nehmen oder der junge Mann im ersten Stock, der seinen Köter zum Fahrstuhl trägt oder die Tussis mit ihren Rädern in der Bahn, damit sie dann sportlich die letzten zeihundert Meter zum Hörsaal fahren können - sind nämlich voll doof die sollten sich da alle ein Beispiel nehmen.

Ich weiß natürlich, dass Fahrstuhl fahren viel angenehmer ist. Man kommt auch nicht so ins Schwitzen.
Ich laufe ja immer. Und das liegt auf keinen Fall an diesem schnarchlangsamen Fahrstuhl hier. Keinesfalls. ;)

tip

28. June 2009

70 Wörter

Speedtest

tip

Da muss doch mehr drin sein ;)

Schuss

28. June 2009
Der Beifahrer fragte, ob die wartenden Frauen nach Hause gebracht werden möchten. Als die Damen das Angebot ablehnten, nahm der Mann eine Waffe in die Hand und schoss zweimal.

Die drehen hier alle durch, oder?!

(Pressemeldung Berliner Polizei)

Kunden

24. June 2009

Schlechte Kunden. Wir. Scheinbar.

Zuerst geht man nichts Böses ahnend in den nächsten Planeten-Elektro-Großmarkt, um ein neues Handy zu erwerben. Es ist nicht teuer und hat ein monochromes Display. Soll ja auch hauptsächlich zum Telefonieren genutzt werden. Außerdem sind die Farbdisplays bei dieser Marke immer unscharf.
Es gibt das Handy, wir bitten eine Verkäuferin, es uns rauszugeben. Sie sucht immerhin. Fragt uns aber auch, warum wir denn nicht einfach die Varianten mit Farbdisplay nehmen, deren Kartons auch gleich vorne im Schrank stehen. Die sind doch auch viel teurer und damit besser für sie… Wollen wir aber nicht, siehe oben. Versteht sie nicht, die Displays sind doch sehr scharf. Und das weiß sie, obwohl sie kein Fan dieser Marke ist…

Nun denn, sie guckt also weiter, als plötzlich ein anderer Kunde auftaucht. Und sie mitnimmt. Und sie geht einfach mit. Sagt kein Wort, dreht sich um und geht.

Und wir standen da. Und haben uns gefragt, ob das Handy wirklich sooo billig ist, dass sich da kein Aufwand lohnt.

Im nächsten Laden dann piepst immer (!) wahllos die Diebstahlsicherung. Laut und penetrant. Offensichtlich gibt es einen Mitarbeiter, der allein für das Abstellen des Piepsens zuständig ist. Irgendwann piepst es auch bei uns und ich sage zum Mitarbeiter, dass dieses ständige laute Gepiepse furchtbar nervt. Er versichert, es läge nicht an mir. Es hält mich aber trotzdem vom Einkaufen ab, sage ich noch im Gehen.

Zuletzt der Broilerverkäufer. Ein ganzer Broiler soll es sein, aber geteilt in ein Drittel und zwei Drittel. Ich ernte einen verständnislosen Blick und erkläre, dass ein Stück kleiner und das andere größer sein soll. Ändert nichts am Blick. Er fragt, ob er eine Keule abschneiden soll. Soll er nicht, er soll nur an einem Stück etwas mehr dranlassen. Irgendwann schnallt er es und schneidet. Und berechnet (wegen zwei Verpackungen) zwei halbe Hähnchen. Muss er so machen. Ja wenn es ihm Freude bereitet…

Dumm

21. June 2009

Ah ja: “Die Verträge zwischen BKA und Providern sind ja klar verfassungswidrig - um die Wirkung abzumindern, mussten wir ja dem Gesetz zustimmen…”

Ich kann es einfach nicht mehr sehen! Für wie dumm halten die ihr Volk eigentlich?

(pdf, via)

Zensursula III

18. June 2009

* 389 Ja-Stimmen
* Volk: völlig egal.
* Und Zensursula? War wohl gar nicht dabei. Weder bei Debatte, noch bei Abstimmung.

Und jetzt gehts erstmal weiter mit Killerspielen.

Die Namensliste der Ja-Sager und der Kritiker kann man dann wohl bald hier einsehen. Sollte man sich am Vorabend der Wahl im Herbst nochmal zu Gemüte führen…

unterwegs

17. June 2009

Unterwegs gewesen. Keine KarteikartenSkripteLehrbücherUnterlagen dabeigehabt. Buch gelesen. Gut gewesen. Merke Leben zurückkehren. :)

geschafft

16. June 2009

ich. Erstmal.

ÖR2

16. June 2009

Hui, das war eine Überraschung. Heute mal eine … Behördenklausur…

Aufgaben:
- Gutachten zu allen aufgeworfenen Rechtsfragen (Bindung der Landesbehörde durch eine vom Bundesministerium ohne Kooperation mit anderen Ministerien erlassene allgemeine Verwaltungsvorschrift; Bindung an ein wissenschaftliches Gutachten als Grundlage für o.g. allg. Verwaltungsvorschrift; Art. 3, 12, 14 GG; GbR als Adressat eines VA; was ist bei Ermessen zu beachten etc.)

- Entwurf des Ausgangsbescheids

SV:
Taxi-GbR in Hamburg möchte die normalen Dachwerbeträger auf ihren Taxen mit Leuchtmitteln ausstatten und beantragt hierfür eine Genehmigung bei der Landesbehörde.
Sie sagt, die Lichter weren manuell einschaltbar, möglich wäre auch ein separater Stromkreis. Sie hätten einen Anspruch auf die Genehmigung wegen der sonst drohenden Verletzung ihrer Grundrechte: Art. 3 (in anderen Metropolen, aber auch Sachsen oder Bayern sind die Schilder erlaubt), Art. 12, Art. 14 (es drohen finanzielle Einbußen, denn mit Beleuchtung würden pro Taxi im Jahr 3.000 € mehr an Einnahmen fließen). Hamburg ist außerdem sowieso extrem beleuchtet und hat auch Werbetafeln am Straßenrand stehen, die nur genehmigt werden, wenn von ihnen keine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht (§ 13 III HBauO, im Aufgabentext abgedruckt).
Weiterhin reichte die anwaltlich vertretene GbR ein wissenschaftliches Gutachten der Uni Karlsruhe ein, aus dem hervorgeht, dass Verkehrsteilnehmer von fahrender Leuchtreklame nicht mehr abgelenkt werden, als von standortfester.

Die Behörde findet hingegen, dass es sowieso schon zuviel Werbung gibt. Aber die Genehmigung soll natürlich erteilt werden, wenn es nicht anders geht. Es gibt jedoch ein Gutachten des BASt (irgendeine sehr wichtige Organisation, die Gutachten für Ministerien schreibt…), wonach beleuchtete Werbung auf Taxen grundsätzlich nicht genehmigt werden sollte.
Auch die allg. Verwaltungsvorschrift des BMVBS sieht im Ergebnis vor, dass in der Regel keine Ausnahmen nach § 70 I StVZO erteilt werden sollen.

Abgedruckt waren Teile der StVZO sowie der BOKraft, die jeweils Ausnahmemöglichkeiten zu den vorherigen Bestimmungen ermöglichen.

ÖR1 BE

15. June 2009

Aufgabe: Entwurf der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

SV:
Kläger als Eigentümer eines Fahrzeugs klagt gegen Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, Ordnungsamt
Bekl hat am 09.10.2008 eine Halteverbotszone zugunsten der ABC-GmbH in der K-Straße 3 für Rohrarbeiten vom 20.10. - 23.10. genehmigt.
Der Kl parkte in Unkenntnis dieses baldigen Halteverbots am 15.10. sein Fahrzeug dort, bevor er am 16.10. für zwei Wochen zu einer Auslandsreise aufbrach und die Fahrzeugschlüssel seinem Bruder überließ, der auf das Auto acht geben sollte.
Die Schilder wurden am 17.10.2008 ordnungsgemäß (vom Bekl kontrolliert) aufgestellt.
Am 22.10. beantragte die ABC-GmbH eine Verlängerung der Genehmigung, welche mit Bescheid vom 04.11. auch für die Zeit vom 24.10. - 03.11. erteilt wurde.
Jedoch schon am 24.11. wurde das Fahrzeug des Kl abgeschleppt. Hierüber erhielt er mit Schreiben vom 10.11. einen Leistungsbescheid über Abschleppkosten in Höhe von 100 und Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 €, per Post mit Einschreiben Übergabe.
Dagegen legt er am 12.12. Widerspruch ein, der mit Bescheid vom 04.02.09 abgelehnt wird.
Mit Klage vom 02.03. verfolgt er sein Begehren weiter.

Der Kl meint, die priv-rechtl. GmbH hätte nicht hoheitlich handeln dürfen und das Halteverbot sei aufgrund seiner Abwesenheit ihm gegenüber nicht wirksam geworden. Außerdem sei das Halteverbot ab dem 24.10. auch erst nachträglich genehmigt worden. Das Auto hätte auch auf einen Parkplatz in der Nähe gestellt werden können, wodurch geringere Kosten entstanden wären (50 statt 100 €). Der Bedienstete des Bekl hätte sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt.
Auch die Höhe der Verwaltungsgebühr leuchte nicht ein, da keine Berechnungsgrundlage benannt sei. Auch hier lägen Ermessensfehler vor.

Er beantragt, dass der VA vom 10.11.08 und der Widerspruchsbescheid vom 04.02.09 aufgehoben werden.

Bekl beantragt Klageabweisung.

Die Klage sei schon nicht zulässig, da das Vorverfahren wegen verpasster Widerspruchsfrist nicht ordnungsgemäß war. Verkehrsschilder seien wirksam unabhängig von der subjektiven Wahrnehmung durch Verkehrsteilnehmer. Die spätere Genehmigung sei für die Rechtmäßigkeit des VA auch unabhängig.
Aus dem Protokoll zum Abschleppvorgang ergäbe sich, dass die Mitarbeiterin nach Parkplätzen in der Nähe geguckt habe. Da keine dagewesen seien, musste zum Abschlepphof abgeschleppt werden. Ermessensfehler lägen keine vor.
Auch die Verwaltungsgebühren seien ermessensrichtig bestimmt worden: allein die Personalkosten für Abschleppvorgänge lägen bei 60 €. Nach dem Grundsatz der Kostendeckung müssten vom Verursacher der hoheitlichen Handlung jedoch die gesamten Kosten verlangt werden können. Hier besteht jedoch seit 2005 bereits die vom Behördenleiter angeordnete Praxis, für Abschleppvorgänge 50 € anzusetzen.

Nach dem Kostenverzeichnis können Gebühren für das Versetzen eines Fahrzeugs zwischen 25 und 1000 € (zzgl Kosten Ausführer) liegen, beim Versetzen des Fahrzeugs nach ASOG jedoch nur bei 45 €.


Nachtrag: Mein Gehirn arbeitet während eines Mittagsschlafs am besten und findet noch die ein oder andere Finte in der Klausur. Schade, 3 Stunden zu spät. ;)
Aber für Verwaltungsrecht fand ich es jetzt nicht sooo schlimm…

Stunden zählen

14. June 2009

In 43 Stunden ist es vorbei. Dann Sekt. Oder so.

Revision

12. June 2009
Der Personalrat hat erfahren, dass in der aktuellen Klausur S1 eine Zusatzfrage zum Revisionsrecht abgeprüft wurde. Da bisher davon auszugehen war, Revisionsrecht sei nicht Prüfungsstoff, läuft diesbezüglich eine Anfrage beim GJPA. Wir informieren euch, sobald wir konkrete Informationen bekommen haben.

(Personalrat der Rechtsreferendare Berlin)

Stein des Anstoßes:

Soweit dort als potentieller Aufgabentypus ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten einer Berufung/Revision aufgeführt ist, handelt es sich lediglich um eine der Vollständigkeit halber aufgeführte Aufgabenstellung.

(aus einem Schreiben des Präsidenten des JPA Berlin an die Rechtsreferendare)

Ich würde das ja (momentan, solange ich die Zusatzaufgabe nicht als sonderlich schlimm in Erinnerung habe) so definieren, dass es keine Klausur gibt, die sich einzig mit Revisionsrecht befasst. Was wären denn die Optionen des GJPA? Zusatzfrage streichen - unfair für alle, die dort Punkte gemacht haben. Klausur nochmal schreiben lassen - unfair für alle.

Ich bin ja mal gespannt auf die Stellungnahme des GJPA.

S2

12. June 2009

Aufgabe: für den Mandanten günstig(st)en Schriftsatz an zuständige Stelle entwerfen; Ergänzungsgutachten mit allen Punkten, zu denen nicht Stellung genommen wurde
Sicht: Verteidiger (hätte man kaum drauf kommen können… ;) )

SV:
Mdtin ruft aus Haftanstalt an: sie wurde am 14.04.09 festgenommen, am 15.04.09 wurde Haftbefehl vom AG Tiergarten erlassen, der nun vollzogen wird.

Drei Taten werden ihr in der Anklageschrift an das LG Berlin - große Strafkammer -vorgeworfen:

1. (Vorwurf laut Anklage) Am 19.11.08 in der Nacht war sie mit zwei Kumpels unterwegs, von denen der eine stark alkoholisiert war und zusätzlich Metadon genommen hatte. Als er kurz vor einem Bhf zusammenbricht, bringen die beiden anderen ihn in den Bhf und legen ihn auf eine Bank. Dort stirbt er etwa eine Stunde später wegen Aspiration von Erbrochenem.
Vorwurf: Aussetzung mit Todesfolge, § 221 I Nr. 2, III StGB

(Aktenausschnitte)
Der als Zeuge (!) belehrte und vernommene Kumpel sagt aus, dass sie dachten, der Tote würde nur einen Rausch ausschlafen. Sie saßen neben ihm und guckten regelmäßig nach ihm. Als er blaue Lippen bekam, riefen sie sofort den Notartzt, der aber nur noch den Tod feststellen konnte.
Die Obduktion ergab, dass bei rechtzeitiger Alarmierung der Tod mit Sicherheit verhindert worden wäre.

2. (Anklage) Am 27.02.09 ging sie mit ihrem unangeleinten großen Schäferhund spazieren, als dieser die Witterung einer läufigen Pudeldame auf dem Arm ihres Herrchens aufnahm. Der Schäferhund rannte dem Herrchen hinterher, stieß ihn um und dieser brach sich seinen Arm und erlitt eine Kopfwunde. Folge: vier Wochen Arbeitsunfähigkeit.
Nach diesem Unfall machte sie sich von dannen, ohne die Feststellung ihrer Personalien zu ermöglichen.
Der Hund als Tatwerkzeug unterliegt der Einziehung (ist bereits “sichergestellt”)
Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung sowie Unfallflucht, §§ 229, 230, 142 I Nr. 1, 74 StGB

(Aktenausschnitte) Aussage des Opfers deckt sich mit Anklage.
Zeugenaussage der Blumenverkäuferin, vor deren Laden “Unfall” passierte: sie kennt Angeschuldigte vom Hundeübungsplatz und ist immer total neidisch, weil der Hund so perfekt erzogen ist und aufs Wort hört. Er läuft immer bei Fuß und “würde nie einer Fliege was zuleide tun”.

3. (Anklage) Am 14.04.09 steckte sie im Käseladen ein versilbertes Messer (Wert 80,-€ sowie Ziegenkäse (Wert 5,99 €) in ihren Beutel und verließ den Laden, ohne zu bezahlen. Dabei wurde sie von einer Verkäuferin verfolgt, die sie im Park auf den Diebstahl ansprach. Die Mdtin nahm daraufhin eine Luftpumpe aus ihrem Beutel und schlug damit mehrmals laut auf die Parkbank. Sie sagte zur Verkäuferin, sie würde was aufs Maul kriegen.
Vorwurf: § 252 StGB

(Aktenausschnitte) Die Zeugin sah aus dem Augenwinkel, wie Mdtin Käse einsteckte und verfolgte sie daraufhin. Während der Verfolgung im Laden bemerkte sie weiterhin, dass ein Messer fehlte, von denen an diesem Tag noch keins verkauft wurde. Dies musste somit auch die Mandantin genommen haben. Im Park sprach sie die Mdtin an, welche aber erstmal den Käse restlos aufaß, bevor sie reagierte.
Die Polizei fand später ein Messer im Gebüsch, welches die Zeugin als ihrem Laden gehörig identifizierte, denn in Berlin sind sie die einzigen, die diese Messer verkaufen.

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers wurde in der Anklage beantragt.

Die Anklage wurde der Mdtin durch das Gericht zur Stellungnahme gem. § 201 StPO übersandt, die Frist läuft noch.


Phew… Jedenfalls fiel mir was ein…