Ausmisten

Beim Ausmisten des Bücherregals sind mir ungefähr 83 alte Palandts und Konsorten entgegengefallen. Hat da jemand Interesse dran?
Es gäbe einmal die 57. Auflage, einmal die 60. Auflage. Dann gäb’s noch die 50. Auflage des ZPO-Kommentars von Baumbach u.a. und ein Dreher/Tröndle StGB-Kommentar 47. Auflage.
Für Rechtshistoriker und Leute mit Platz im Bücherregal. :)

5 Antworten zu “Ausmisten”

  1. Frau V(au) sagt:

    die 60. auflage - wieviel?

  2. petronella sagt:

    Och, ‘n Käffchen (sozusagen)? Ist natürlich noch vor der Schuldrechtsmodernisierung, aber dafür hat er sogar noch den Schutzumschlag :)

  3. dwk sagt:

    Palandt nehme ich nur in einstelliger Auflage :-)

  4. petronella sagt:

    Tja, damit kann ich leider nicht dienen - obwohl ich die auch selber behalten würde. Fand damals schon die 57. toll, aber zum Oldtimer fehlen halt noch ein paar Jahre ;)

  5. Frau V(au) sagt:

    kaffee ist gut. :-)

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