Einspruch
Gibt es irgendwo da draußen einen Kommentar oder ähnliches, der sich des § 238 Abs. 2 S. 2 ZPO annimmt und ihn nicht einfach totschweigt???
Grrrrr.
(Immerhin haben wir damit schon zwei AG-Leiter “verwundert” gesehen… Spitze!)
Gibt es irgendwo da draußen einen Kommentar oder ähnliches, der sich des § 238 Abs. 2 S. 2 ZPO annimmt und ihn nicht einfach totschweigt???
Grrrrr.
(Immerhin haben wir damit schon zwei AG-Leiter “verwundert” gesehen… Spitze!)
14. December 2007 um 11:59
Ich werfe mal Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 238 Rn 7 aE in den Raum. Wird durch VU die WE versagt, kann der ASt dagen nicht mit Einspruch vorgehen (sondern mit Berufung).
14. December 2007 um 12:58
Aaah, es geht einfach nur darum, dass dem AS als Rechtsmittel nur die Berufung bleibt???
Ja dann macht es vielleicht Sinn…
16. December 2007 um 19:54
scheint mir so.
16. December 2007 um 21:55
Wir haben ja insgeheim schon an ein Redaktionsversehen bei der Gesetzgebung gedacht…