Einspruch

Gibt es irgendwo da draußen einen Kommentar oder ähnliches, der sich des § 238 Abs. 2 S. 2 ZPO annimmt und ihn nicht einfach totschweigt???

Grrrrr.

(Immerhin haben wir damit schon zwei AG-Leiter “verwundert” gesehen… Spitze!)

4 Antworten zu “Einspruch”

  1. setrok sagt:

    Ich werfe mal Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 238 Rn 7 aE in den Raum. Wird durch VU die WE versagt, kann der ASt dagen nicht mit Einspruch vorgehen (sondern mit Berufung).

  2. petronella sagt:

    Aaah, es geht einfach nur darum, dass dem AS als Rechtsmittel nur die Berufung bleibt???
    Ja dann macht es vielleicht Sinn… ;)

  3. setrok sagt:

    scheint mir so.

  4. petronella sagt:

    Wir haben ja insgeheim schon an ein Redaktionsversehen bei der Gesetzgebung gedacht… :)

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