G’schichten

* 5 Stunden Zeugenbefragung. Am Zivilgericht! Dafür sind die Stühle da nicht ausgelegt. Ich übrigens auch nicht.

* Thema Aktenvortrag ist jetzt auch durch. Ist ja total einfach! *hüstel*

* Auswüchse des schlechten Rufs (?) mancher Gerichte:

Der Kläger will den in $Kaff wohnhaften Beklagten auf Zahlung in Anspruch nehmen. Aber nicht in $Kaff.
Er beantragt deshalb 1. Der Beklagte wird verurteilt, XY zu zahlen. 2. Der Rechtsstreit wird vom unzuständigen LG $Kaff an das zuständige LG Berlin verwiesen.

Warum? § 281 ZPO. Clever vom Anwalt. Und ein bißchen dreist.
Eine kurze Begründung von wegen “alte BGH-Rechtsprechung erscheint plausibler als neuere” war natürlich beigefügt, so dass ohne Probleme verwiesen werden konnte. Und der Beklagte darf jetzt anreisen.

* einer: “Und dann ist da vorne auf dem Prospekt so mittig ein Bild von nem Schloß…”
anderer: “Jaaa, das Schloß nennt sich Zwinger, ist in Dresden.”

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