Endlich

Endlich ist die Frage der Zuständigkeit geklärt!

Der Sechserausschuss wies die Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung… jetzt kommts… teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat zu.

Naja, aber immerhin schaut sich jetzt mal jemand den Eilantrag an, bevor der überhaupt keinen Sinn mehr macht…

(Pressemeldung hier, gefunden im FreiheIT-Blog von Annika.)

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