bestechend
Bestimmt eine viertel Stunde mit meiner Staatsanwältin überlegt, wie man den § 334 Abs. 3 StGB vernünftig in einen abstrakten Anklagesatz umformulieren könnte.
Zum Ergebnis gekommen, dass es eigentlich unmöglich ist. Oder? ![]()
Bestimmt eine viertel Stunde mit meiner Staatsanwältin überlegt, wie man den § 334 Abs. 3 StGB vernünftig in einen abstrakten Anklagesatz umformulieren könnte.
Zum Ergebnis gekommen, dass es eigentlich unmöglich ist. Oder? ![]()
5. April 2008 um 17:51
Vorschlag: reinmischen (also den Abs. 3 in den Abs. 1, hier die Passag in eckigen Klammern […]).
Wird angeklagt,
einem Amtsträger (…) einen Vorteil für diesen (…) als Gegenleistung dafür anbietet (…), dass er eine Diensthandlung künftig vornehme (…) [die in seinem Ermessen steht] und dadurch seine Dienstpflichten verletzen würde (…), [dass er sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen lässt].
Nachtrag: M***, Frage war vom 31.03.2008. Vielleicht war’s ja noch nicht zu spät?
5. April 2008 um 18:58
Hui, man braucht doch nochmal das Gesetz und muss laut mitlesen, damit man diese Absätze gemischt bekommt. Aber es scheint (wenn man noch “anbietet” ersetzt durch “angeboten zu haben”) tatsächlich rund zu sein. Danke!
Und zum Nachtrag: Man lernt doch nie aus. Und bei Wirtschaftssachen könnte der Teil wohl immer wieder mal rankommen.