Öffnung
Die Leichenöffnung muß sich, soweit der Zustand der Leiche dies gestattet, stets auf die Öffnung der Kopf-, Brust- und Bauchhöhle erstrecken.
(§ 89 StPO)
Ich bin gespannt, was sie morgen für uns “bereithalten”. Ich muss an ein Riechtuch denken. Und ich hoffe, ich verkrafte es wieder so gut, wie beim letzten Mal.
20. April 2008 um 20:06
Also, mir persönlich haben schon die Fotos gereicht. Aber ich wünsche dir viel Spaß und hoffe, du wirst berichten!
20. April 2008 um 20:21
Ich hoffe, es wird interessant. Bericht folgt natürlich.
20. April 2008 um 22:38
Mir war völlig unbekannt, dass derartig ausführlich in der StPO berichtet wird… :-0
21. April 2008 um 06:19
huh! hoffentlich ein bericht ohne bilder
)
21. April 2008 um 13:25
Von der Anfertigung von Lichtbildern steht da nix. Aber vielleicht schmuggelt Petronella ja frecherweise ‘ne Knipse mit rein?
21. April 2008 um 14:42
also bitte.. wo bleibt der anstand? :-/