Kompetenzen
Über Netzpolitik.org bin ich auf diese Auflistung der dem BKA zukünftig (jedenfalls nach Wunsch der Volljuristen Schäuble und Zypries) zustehenden Kompetenzen gestoßen:
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
4.1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
4.2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
4.3. Foto der Person aufnehmen,
4.4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
4.5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
4.6. Messungen an der Person vornehmen,
4.7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
6.1. langfristige Observation von Personen
6.2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
6.3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
6.4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.
Bisher bin ich im Gesetzentwurf nur bis “Punkt C: Alternativen - keine” auf Seite 1 gekommen. Die Liste macht klar, warum.
Sehr lang. Sehr gruselig. Bleibt kaum noch Unterschied zur Staatssicherheit 1.0, abgesehen vom zusätzlichen Schrank im Zimmer.
21. April 2008 um 17:55
Das ist leider eine ziemliche Verharmlosung der Stasi. Schade, dass über solche Themen meist nicht sachlich diskutiert wird. Kritik gern, aber doch nicht so.
21. April 2008 um 18:29
Ich meine nicht, dass dies eine Verharmlosung ist - wenn man Guantanamo noch hinzunimmt (was von deutschen Politikern wohl auch geduldet wird, zB im Fall Kurnaz), dann haben wir sehr ähnliche Verhältnisse.
Es gab Überwachung, es gab Knast und wahrscheinlich Folter, es gab IMs, Ton- und Bildaufnahmen usw. usf. - wie in der o.g. Liste.
Im Gegenteil geht es heute sogar (wenigstens) einen Schritt weiter: aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung bekommt man nicht mehr von jeder Überwachungsmaßnahme mit (daher auch der allseits bekannte Stasi-Scherz. dass man am neuen Schrank im Zimmer erkennt, dass die Stasi da war).
Natürlich sollen heute nur Terrorverdächtige derart behandelt werden. Aber dann auch noch deren zufällige Bekanntschaften. Und dann noch deren Bekanntschaften. Und schon auch Dich und mich.
Im Gegenteil halte ich ein Ablehnen der Vergleichbarkeit für eine absolute Verharmlosung der heutigen Situation! Ich habe Angst um meine Daten. Ich habe mich schon neulich “lächerlich” gemacht, als ich im Freundeskreis sagte, dass ich jedenfalls definitiv meine Steuererklärung nicht per Elster machen werde. Aber ich muss ihnen ja nicht alles in die Hände geben.