Grusel

Sehr gruselig, was hier steht. Habe mich erstmal mit dem Appetizer beschäftigt und festgestellt, dass ich für die echte Liste noch nicht bereit bin.

Zumal mir sofort beim ersten Punkt der Konflikt mit dem Gesetz auffällt. Wenn ich da mal so an § 81h Abs. 4 StPO denke…

2 Antworten zu “Grusel”

  1. Jens Ferner sagt:

    Zur BKA Datenbank bitte auch den Artikel hier beachten:
    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/die-dna-datenbank-des-bka/

    Da sieht man, wie relativ der 81 ist.

  2. petronella sagt:

    Wunderbar - mein AG-Leiter, OStA a.D., hat mich gedanklich ausgelacht, als ich Bedenken bezüglich der Umsetzung der “Löschungspflicht” äußerte. Ich freue mich! Spitzenmässig. *grummelmotz*

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