Grusel
Sehr gruselig, was hier steht. Habe mich erstmal mit dem Appetizer beschäftigt und festgestellt, dass ich für die echte Liste noch nicht bereit bin.
Zumal mir sofort beim ersten Punkt der Konflikt mit dem Gesetz auffällt. Wenn ich da mal so an § 81h Abs. 4 StPO denke…
24. May 2008 um 21:37
Zur BKA Datenbank bitte auch den Artikel hier beachten:
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/die-dna-datenbank-des-bka/
Da sieht man, wie relativ der 81 ist.
24. May 2008 um 22:46
Wunderbar – mein AG-Leiter, OStA a.D., hat mich gedanklich ausgelacht, als ich Bedenken bezüglich der Umsetzung der “Löschungspflicht” äußerte. Ich freue mich! Spitzenmässig. *grummelmotz*