Einig
Ablenkung durch Bankenkrise und Datenskandale perfekt genutzt: Die Koalition ist sich einig über eine Grundgesetzänderung, wonach künftig die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden kann.
Art. 35 soll dann folgendermassen lauten:
Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundeswehr den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen
(Quelle, noch einiges mehr hier, via)
Und wie immer alles Definitionssache. Fein fein.
6. October 2008 um 12:43
Sehr schön, dass bei der Formulierung die Bundeswehr aktiv wird und entscheidet. Kein Parlament, keine Regierung, irgendein abstraktes Ding Bundeswehr in Form eines Genrals kann dann beschliessen: G8 ist ein besonders schwerer Unglücksfall, da setze ich doch mal meine Panzerdivision in Marsch. Weg mit dem Demonstrantenpack.
6. October 2008 um 18:00
Huh? Hab ich was verpasst? Ich glaub, ich les die falschen Online-News… danke für den Hinweis!
7. October 2008 um 06:46
Es existieren zwei Fassungen des Satzes. Einmal kann die Bundeswehr etwas anordnen, einmal die Bundesregierung. Dadurch wird der Satz sehr verzehrt. Es gilt wohl: die Bundesregierung. Was an sich schon schlimm genug ist.
7. October 2008 um 17:42
Ah, ok – ich kenne (wie man ja erkennen kann) nur die Fassung mit der Bundeswehr. Und die ist erschreckend!
23. October 2008 um 17:43
Warum nicht gleich eine neue Verfassung nach Art. 146 GG? Die könnte dann im Volltext lauten:
“Alle Staatsgewalt geht von der Bundeswehr aus. Das Nähere regeln Rechtsverordnungen des Oberkommandierenden.”