Einig

Ablenkung durch Bankenkrise und Datenskandale perfekt genutzt: Die Koalition ist sich einig über eine Grundgesetzänderung, wonach künftig die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden kann.

Art. 35 soll dann folgendermassen lauten:

Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundeswehr den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen

(Quelle, noch einiges mehr hier, via)

Und wie immer alles Definitionssache. Fein fein.

5 Antworten zu “Einig”

  1. sascha sagt:

    Sehr schön, dass bei der Formulierung die Bundeswehr aktiv wird und entscheidet. Kein Parlament, keine Regierung, irgendein abstraktes Ding Bundeswehr in Form eines Genrals kann dann beschliessen: G8 ist ein besonders schwerer Unglücksfall, da setze ich doch mal meine Panzerdivision in Marsch. Weg mit dem Demonstrantenpack.

  2. Matthias sagt:

    Huh? Hab ich was verpasst? Ich glaub, ich les die falschen Online-News… danke für den Hinweis!

  3. sascha sagt:

    Es existieren zwei Fassungen des Satzes. Einmal kann die Bundeswehr etwas anordnen, einmal die Bundesregierung. Dadurch wird der Satz sehr verzehrt. Es gilt wohl: die Bundesregierung. Was an sich schon schlimm genug ist.

  4. petronella sagt:

    Ah, ok – ich kenne (wie man ja erkennen kann) nur die Fassung mit der Bundeswehr. Und die ist erschreckend!

  5. Christian sagt:

    Warum nicht gleich eine neue Verfassung nach Art. 146 GG? Die könnte dann im Volltext lauten:

    “Alle Staatsgewalt geht von der Bundeswehr aus. Das Nähere regeln Rechtsverordnungen des Oberkommandierenden.”