BKA-Gesetz
Das künftige Arsenal für das BKA umfasst Befugnisse für bundesweite Rasterfahndungen unter Einschluss von Datensammlungen “nicht-öffentlicher Stellen”, die präventive Telekommunikationsüberwachung einschließlich Abhören der Internet-Telefonie sowie zum großen Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit winzigen Kameras und Wanzen. Die Ermittler dürfen zudem Verbindungs- und Standortdaten abfragen, Mobiltelefone mit dem IMSI-Catcher orten und Platzverweise erteilen. [...] Der Minister [Schäuble] hatte vorab bereits versichert, dass das Projekt “zu hundert Prozent” dem Grundgesetz entspreche.
(Quelle)
Wenn der Herr Dr. jur Schäuble das so sicher weiß, ist ja alles in Ordnung. Ich hatte schon Befürchtung, dass sich wieder Karlsruhe damit befassen müsste…
Nachtrag: Eine Zusammenstellung von Stimmen zum BKA-Gesetz findet sich bei netzpolitik
Nachtrag 2: Jens Ferner hat sich mit einem Text Prantls und natürlich dem BKA-Gesetz auseinandergesetzt. Sehr lesenswert.
13. November 2008 um 19:06
*grübel* Was mach ich nu? Ahh… Ich weiß!