abstrakt

Der Abstraktionsgrundsatz: Wenn man was kauft und kriegts dann in die Hand, dann hat man 2 Sachen gemacht. Kaufen. In die Hand kriegen. Kaufen ist Schuldrecht. In die Hand kriegen ist Sachenrecht. Mehr ist das nicht. Abstrakt eben. Merksatz: Kaufste was und kriegst es dann, ist Schuldrecht nicht alleine dran!

So ist das! Die neuen Trichter-Skripte. Vorgestellt und diskutiert bei Juraexamen.com. :)

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