wer a sagt…
muss auch b sagen.
und wenn ein student verurteilt wird, weil er einen button mit durchgestrichenem hakenkreuz am rucksack hatte (damit die japanischen touristen geschützt werden *hüstel*; story ist nachzulesen im lawblog) oder wenn ein alvar freude seine kritik an nazis und ihren webseiten nicht mit links darauf unterstreichen darf (wie von heise berichtet, hat die zweite instanz dann doch das urteil aufgehoben), dann ist die strafanzeige gegen die kampagne “du bist deutschland” nur konsequent…
…aber auch genauso unsinnig, denn in allen fällen ist die intention der symbol-träger klar und eindeutig.
aber um zu zeigen, wie irr- und unsinnig manche urteile sich darstellen, ist das wahrscheinlich mal genau der richtige weg. schließlich handelt es sich bei der kampagne ja um was hochoffizielles… *hüstel*