plastikeimer
wer eine glimmende zigarette in einen plastikeimer wirft, bevor er den ort verlässt, handelt nicht grob fahrlässig - dies hat jedenfalls das hessische landesarbeitsgericht entschieden.
es ging um einen kettenraucher, der schon seit jahren so verfährt. dieses mal aber brannte alles ab und er verursachte einen schaden von 100.000 ¤. dieses geld wollte sein arbeitgeber jetzt wiederhaben.
die richter lehnten dies ab, weil ein kettenraucher, der schon seit jahren brennende kippen in den plastikeimer wirft, weder grob fahrlässig noch vorsätzlich handele.
aber hat er dann nicht all die jahre den brand bereits gebilligt? hat er nicht absichtlich seine augen vor der offensichtlichen gefahr verschlossen? handeln dann raucher, die im bett mit zigarette einschlafen, auch nicht grob fahrlässig?
bei mir müsste er wohl bluten… ich hätte da wohl etwas anders entschieden…
gefunden bei recht und alltag