untreue
in der heutigen sehr dürftig ausgefallenen nacharbeit des crash-kurses immerhin ein problem gelöst
es ging um die untreue: braucht es auch für die erste alternative eine vermögensbetreuungspflicht oder nicht.
ich habe gestern offensichtlich eine ziemlich akute mindermeinung vertreten - ich meinte, die wirksam erteilte befugnis reicht und macht die erste alternative somit zu einer echten alternative und nicht nur zu einem unterfall der zweiten alternative.
die herrschende meinung befürchtet bei zwei echten varianten jedoch eine ausuferung des tatbestandes…
gibt es da vielleicht noch irgendwo mehr argumente???
das bisschen rechtfertigt jedenfalls nicht das lächerlichmachen der kleinen petronella vor 50 leuten! *schmoll*
einen kurzen überblick zur untreue und verwandten delikten findet man bei lawww.de