bauordnung

die bauordnung berlin hat sich komplett geändert - zum 1. februar 2006!
abgesehen vom nach-hinten-rutschen der ganzen wesentlichen paragraphen, gibt es auch ein (neues?) vereinfachtes verfahren, mehr genehmigungsfreie vorhaben usw. usf…

auch einige vieldiskutierte probleme scheinen aus der welt geschafft:
“farbschmierereien” (§ 77 II aF) gibt es nicht mehr - der alte streit bezüglich graffiti und kunst entfällt demnach… (nun ja, man könnte natürlich verunstaltungen im sinne von § 85 I 2 nF in betracht ziehen - auch der gesetzgeber denkt offensichtlich klausurtaktisch :) )
auch ist das problem der rechtsnachfolge anscheinend gelöst: während § 62 IV aF lediglich von der baugenehmigung und deren wirkung für und wider den rechtsnachfolger sprach (inklusive streit, ob denn die rechtsnachfolge auch etwa bei der vollstreckung von abrissverfügungen greift), ist nun in § 58 II grundsätzlich von bauaufsichtlichen genehmigungen und sonstigen maßnahmen die rede.

eine ausführliche begründung zur änderung findet man bei stadtentwicklung.berlin.de, oder direkt zum pdf.

2 Antworten zu “bauordnung”

  1. Alexander Hartmann sagt:

    Schau mal in den § 9 ;-)

  2. petronella sagt:

    hmmm, tatsächlich - gesetze von vorne lesen bringt also auch erkenntnisse :)

    aber farbschmierereien sind doch (als begriff!) wirklich genauso unsinnig, wie sie hässlich sind!

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