arglos?

diese heimtückemord-rechtsprechung verstehe ich einfach nicht, es erscheint mir zutiefst widersinnig. anlass war (neben der heutigen lektion in mord und totschlag) das neueste urteil des bgh zu diesem thema:


Zwar scheide nach ständiger Rechtsprechung bei der Tötung eines Kleinkindes durch den eigenen Elternteil in der Regel Heimtücke aus. Da ein Kind bis etwa drei Jahre arglos und wehrlos sei und sich auch in wachem Zustand dem Angriff auf sein Leben durch ein Elternteil nicht widersetzen könne, schließe die Rechtsprechung Heimtücke in solchen Fällen aus. Bei einem mehr als fünfjährigen Kind könne davon ausgegangen werden, daß es einen Angriff bemerke und sich zumindest durch Schreien wehren würde, erklärten die Richter. Deshalb komme bei Ausnutzung des Schlafes ein Heimtückemord in Betracht.


(bericht aus der faz)

wer, wenn nicht ein kleinkind, ist denn arglos? und wer ist denn heimtückisch, wenn nicht die eltern? warum kann ein heimtückemord nur angenommen werden, wenn sich das opfer theoretisch wehren könnte? das opfer muss doch gerade wehrlos sein - oder kommt es da wieder nur auf den speziellen zeitpunkt an? ist die tötung nicht gerade in solchen fällen besonders verwerflich?! …

die ständige rezension der arglos-definition im zusammenhang mit der *schmökerei* in urteilen bringt mich heute auch nicht wirklich weiter. nehme ich es nun einfach so hin?

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