widerrufsbelehrung
genügt eine widerrufsbelehrung auf einer cd-rom?
das verbraucherwiderrufsrecht soll gerade dem schutz des verbrauchers dienen. er soll ohne hindernisse von der belehrung kenntnis nehmen können, und zwar jederzeit. er soll die belehrung quasi “schwarz auf weiß” vor sich haben.
natürlich kann der kunde die belehrung selber von der cd ausdrucken. allerdings benötigt er immer zunächst einen computer bzw. zumindest einmal einen computer und drucker.
außerdem wurde ihm die cd persönlich übergeben - der unternehmer hätte also durchaus noch in seinem büro die belehrung ausdrucken können und dem verbraucher übergeben können.
im fernabsatz könnte hingegen eine belehrung auf der seite eventuell schon eher ausreichend sein, denn der kunde selber begibt sich in diesen bereich des onlinehandels.
aber sogar da wird vertreten*, dass dann die belehrung zumindest nochmal als tatsächliche urkunde oder wenigstens als mail “hinterhergeschickt” werden muss.
in einem solchen fall erachte ich eine mail auch für ausreichend, da der verbraucher sich eben gerade auf den onlinehandel eingelassen hat, insoweit also mit dem pc vertraut ist und wohl eher auch einen drucker zur verfügung hat.
bei einem darlehensvertrag “vor ort” halte ich eine widerrufsbelehrung nur auf cd im umkehrschluss für nicht ausreichend.
*) wie ich glücklicherweise gleich mal nachlesen konnte in einer kurzen zusammenfassung im mcneubert lawblog
18. April 2006 um 18:16
Danke für den Pingback!
Das Problem bei Widerrufsbelehrungen, die nur auf dem Bildschirm angezeigt werden ist, dass diese beim Empfänger nur temporär im Arbeitsspeicher gespeichert sind - dies wird nicht als ausreichend erachtet. Deshalb muss die Belehrung nochmals als E-Mail oder Brief gesendet werden.
Ist die Belehrung auf einer CD-ROM gespeichert, hat der Empfänger diese ja dauerhaft und ausdruckbar zur Verfügung - nicht anders als bei einer E-Mail. Dies dürfte grundsätzlich einen wirksamen Zugang der Belehrung in Textform darstellen.
Problematisch ist bei der CD-ROM vielleicht eher, ob der Empfänger überhaupt vermuten muss, dass sich die Belehrung auf der CD-ROM befindet.
Gruß
M.C.Neubert