aufgabe

da hab ich mir ja was schönes eingebrockt… für mama rausfinden, wie der selbstmord heute so ‘betrachtet’ wird…
tja, was möchte ein deutschlehrer da hören?

juristisch ist die sache ziemlich klar: selbstmord ist natürlich straffrei (zumal es ja beim gelingen eh keinen täter mehr gibt, der bestraft werden könnte). auch der versuch bleibt straffrei, selbst wenn man die meinung vertritt, § 212 stgb sei anwendbar (könnte man vertreten, weil da nur von menschen an sich, nicht von anderen menschen die rede ist). strafbar ist man dennoch nicht, weil die schuld entfällt - wer freiwillig aus dem leben scheiden möchte, befindet sich in einem die schuld ausschließenden zustand (er ist also verzweifelt).
problematischer ist die sache rein juristisch betrachtet bei teilnehmern, denn für solche kommt eine vielzahl von strafnormen in betracht: teilnahme (anstiftung oder beihilfe), tötung auf verlangen, tötung auf verlangen durch unterlassen, unterlassene hilfeleistung…
eine interessante übersicht bietet 123recht.

was mama allerdings nun hören möchte (sie wollen wohl die situation werthers mit der eines heutigen selbstmörders vergleichen)… keine ahnung, mal weiterrecherchieren :)

Eine Antwort zu “aufgabe”

  1. ole sagt:

    Ich schaetze mal, “mama” wollte das in allererster Linie ethisch und moralisch beurteilt wissen, weil Justitia wohl kaum die Richtlinie für Menschen ist, die sooo verzweifelt sind.

    (:

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