personenstandsgesetz

durfte mich heute intensiver mit dem personenstandsgesetz auseinandersetzen…

das bürgeramt beglaubigt nämlich keine personenstandsurkunden. folglich auch keine geburtsurkunden. außer für den rentenantrag. aber den will ich ja jetzt noch nicht abgeben.

eine beglaubigte abschrift der geburtsurkunde bekommt man nur bei dem standesamt, welches die urkunde auch zuerst ausgestellt hat.

das ist bei mir leider nicht am wohnort. nicht mal annähernd. man könnte sogar soweit gehen und sagen, es ist ziemlich weit weg.

aber es gibt ja telefon. (und opa, der das schonmal vorab erklärt mit der dame vom amt. :) )
jetzt darf ich also ein anschreiben mit begründung verfassen, mit meiner bankverbindung versehen und (weil ja gerade urlaubszeit ist) in zwei wochen etwa sollte ich meine beiden ‘neuen’ geburtsurkunden in der hand halten.

und dann kann ich mich endlich für mein referendariat bewerben. und wieder stehen 100 leute vor mir auf der warteliste*…

*) übertreibung als stilmittel - in berlin kann ich mich natürlich bei vorlage des originals auch mit der kopie bewerben und in brandenburg gibt es wohl nicht sooo viele bewerbungen…

2 Antworten zu “personenstandsgesetz”

  1. Christian in Wien sagt:

    Deshalb hab ich mir noch ne Geburturkunde ausstellen lassen bevor ich ausgewandert bin, falls ich schnell eine brauche.

  2. petronella sagt:

    tja, hätte einem mal einfallen müssen - obwohl, mit fünf muss man an sowas wohl noch nicht denken :)
    aber heute ist das anschreiben raus ans standesamt. mal schauen, was die damen vom amt daraus machen…

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