zwei
was kann man an “ich benötige zwei geburtsurkunden für die anmeldung zum referendariat” eigentlich derart falsch verstehen, dass man mir nur eine zuschickt?
da muss ich wohl nochmal anrufen, zumal es auch ein kostenfaktor ist: § 68 I Nr. 13 PersStdGAV sieht nämlich für die zweite und jede weitere urkunde gleichen typs nur die hälfte der normalen gebühr vor.
aber schön schnell waren sie! ![]()
31. August 2006 um 18:07
Hi, warum stehst Du nicht bei Jurablogs? Lustiges blog, aber lese immer nur bei Jurablogs und habe keine Zeit jedes Einzelne aufzurufen. ;(
31. August 2006 um 21:25
ich fühle mich meistens zu unjuristisch - schreibe ja auch viel blödsinn, damit wollte ich jurablogs nicht zumölen

aber wenn du mich so gefunden hast, kannst du ja vielleicht auch mal ne ausnahme von dem grundsatz machen