zwei

was kann man an “ich benötige zwei geburtsurkunden für die anmeldung zum referendariat” eigentlich derart falsch verstehen, dass man mir nur eine zuschickt?

da muss ich wohl nochmal anrufen, zumal es auch ein kostenfaktor ist: § 68 I Nr. 13 PersStdGAV sieht nämlich für die zweite und jede weitere urkunde gleichen typs nur die hälfte der normalen gebühr vor.

aber schön schnell waren sie! :)

2 Antworten zu “zwei”

  1. Ben sagt:

    Hi, warum stehst Du nicht bei Jurablogs? Lustiges blog, aber lese immer nur bei Jurablogs und habe keine Zeit jedes Einzelne aufzurufen. ;(

  2. petronella sagt:

    ich fühle mich meistens zu unjuristisch - schreibe ja auch viel blödsinn, damit wollte ich jurablogs nicht zumölen :)
    aber wenn du mich so gefunden hast, kannst du ja vielleicht auch mal ne ausnahme von dem grundsatz machen :)

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