hosengürtel

durch schieren zufall habe ich soeben bei plumpaquatsch ein urteil samt quellenangabe gefunden, welches mir zu lesen vor längerem wärmstens empfohlen wurde:
ein mann wollte schadensersatz wegen entgangener beischlaffreuden urlaubsfreuden. das angemietete zimmer war kein doppel- sondern zweibettzimmer. der unterschied ist klein aber fein. auf diese art und weise konnte er nicht den üblichen beischlafgewohnheiten nachkommen.
die urteilsbegründung soll sehr amüsant sein: sind dem gericht doch mehrere variationen des beischlafs auf nur einem einzelbett bekannt. außerdem hätten die betten auch mithilfe des hosengürtels zu einem doppelbett geschnürt werden können.

Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt (…)

(zitat von diringer-online mit njw-verweis)

werde ich mir morgen wohl mal im vorbeigehen die njw schnappen und das komplette urteil lesen :)

2 Antworten zu “hosengürtel”

  1. Frau V(au) sagt:

    Cool, bitte abfotografieren und hier ins Netz stellen!

  2. petronella sagt:

    kamera is leider schon wieder beim eigentümer, aber vielleicht finde ich ja mehr lustige passagen und zitiere einfach ordentlich :)

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