insolvenzverschleppung

gespräche vorm kopierer:

gibt es den straftatbestand der insolvenzverschleppung auch bei privatinsolvenzen?
mein erster gedanke - denke nicht, weil sonst alle “unsere” schuldner angezeigt gehört würden.
zweiter gedanke - sinn ist doch der schutz der gläubiger. nicht dass sie bei uns nicht geschützt werden müssten, aber wahrscheinlich geht es bei gesellschaften doch regelmäßig um mehr einsatz.
dritter gedanke - ein blick ins große weite internet könnte vielleicht eine lösung bringen.

tatsächlich (und wieder was gelernt!): laut wikipedia und insoinfo ist tauglicher täter neben dem eingetragenen geschäftsführer auch der faktische.

vorerst also keine anzeigenflut in der kanzlei.

Kommentar schreiben