Betrug

Im Verbraucherinsolvenzverfahren Mietschulden im fünfstelligen Bereicht anmelden, (ohne dass dem Mieter in den betreffenden Jahren irgendwann gekündigt wurde) obwohl zwei Urteile existieren, die einen Anspruch des Vermieters (erst recht in dieser Höhe) definitv verneinen.

Zählt sowas schon als Betrugsversuch?

Eine Antwort zu “Betrug”

  1. Christian in Wien sagt:

    naja, sind halt dummdreist nach dem motto “versuchen kann man es ja mal”.