Betrug
Im Verbraucherinsolvenzverfahren Mietschulden im fünfstelligen Bereicht anmelden, (ohne dass dem Mieter in den betreffenden Jahren irgendwann gekündigt wurde) obwohl zwei Urteile existieren, die einen Anspruch des Vermieters (erst recht in dieser Höhe) definitv verneinen.
Zählt sowas schon als Betrugsversuch?
28. March 2007 um 04:57
naja, sind halt dummdreist nach dem motto “versuchen kann man es ja mal”.